
Größte Brandstiftungsserie
in der Geschichte der Stadt Kronach
„Immer, wenn er Hähnchen aß“
Vor 40 Jahren ging in Kronach die Angst vor der
schlimmsten Brandstiftungsserie in der Geschichte der Stadt um. Insgesamt
sieben Brände, davon sechs Großbrände, und zwei Entstehungsbrände hatte ein
damals 18jähriger zwischen dem 30. August und dem 14. Dezember 1967 in
Kronach und Umgebung gelegt, bevor er Anfang März 1968 an seinem neuen
Wohnort in der Nähe von Tuttling (Baden-Württemberg) verhaftet werden
konnte.
Begonnen hatte die unheimliche Serie am 30. August
1967, als zum ersten Mal die Sirenen die Kronacher Feuerwehr zum Großbrand
der Hammermühle riefen. Diese brannte bis auf die Grundmauern nieder.
Bereits am 3. September brannte es schon wieder. Diesmal wurde eine Scheune
in Kaltbuch Opfer des Feuerteufels.

30.08.1967: Hammermühle
In der Nacht zum 5. Oktober stand der Feuerschein über
dem Stadtzentrum. Aus einer Scheune im Kühnlenzhof schlugen meterhoch die
Flammen. Ein Übergreifen auf die umgebenden Scheunen konnte gerade noch
verhindert werden. Ein Brand zwei Tage später im Sägewerk Klinger am
Flügelbahnhof konnte glücklicherweise rechtzeitig entdeckt und im Entstehen
gelöscht werden.

05.10.1967: Kühnlenzhof
Am 14. Oktober schlug der Brandstifter dann gleich zwei
mal zu. Während das Feuer im Papier- und Wolllager der Firma Mölter durch
die Kronacher Feuerwehr gelöscht werden musste, ging ein weiterer gelegter
Brand bei der Firma Baufeld am Flügelbahnhof von selbst aus. Als nächstes
stand am 28. Oktober die Scheune der Familie Dümmlein in der
Pfählangerstraße in Flammen und brannte komplett nieder.
War die Brandursache der einzelnen Brände zunächst noch
unklar, stellte sich rasch heraus, dass ein Serienbrandstifter am Werk sein
musste. Am 1. November 1967 wandte sich die Kriminalpolizei Coburg mit
Zeitungsmeldungen und einer Flugblattaktion an die Kronacher Bevölkerung.
Als Belohnung wurden 1.000 DM ausgesetzt. Mit bis zu 14 Beamten, zum Teil in
zivil, fahndete die Polizei an den üblichen Brandtagen (Freitag bis Sonntag)
in der Stadt nach dem Täter.

Vielleicht wegen der verstärkten Fahndung verging
zunächst etwas Zeit bevor am 4. Dezember wieder Feuer gelegt wurde. Diesmal
brannte die Ebersmühle zwischen Höfles und Unterrodach nieder. 10 Tage
später folgte dann der letzte und größte Brand dieser Serie. Am 14.
Dezember, während die Polizei gerade ihre Weihnachtsfeier abhielt, brach in
der Lagerhalle Baufeld am Flügelbahnhof erneut Feuer aus und richtete einen
Schaden von einer halben Million DM an. Die Belohnung zur Ergreifung des
Täters wurde daraufhin auf 4.000 DM erhöht.

14.12.1967: Flügelbahnhof
Der später verhaftete Alfred K. war schon früh im Kreis
der Verdächtigen. Insbesondere fiel auf, dass er sich immer bis ca. 20
Minuten vor den Bränden in einer Kronacher Gaststätte aufgehalten hatte und
dort meist ein Hähnchen aß. Immer enger zog sich daraufhin das Fahndungsnetz
um ihn. Als er im Dezember 1967 nach Tuttling verzog und auch dort eine
Brandstiftung zu verzeichnen war, schnappte die Falle zu. Kurioserweise hat
er auch dort vorher in einer Gaststätte ein Hähnchen zu sich genommen.
Nach seiner Festnahme am 6. März 1968 wurde der
Feuerteufel nach Kronach überstellt und in der Justizvollzugsanstalt
inhaftiert, bis ihm im Oktober 1968 der Prozess vor dem
Jugendschöffengericht Kronach gemacht wurde. Im Verfahren wurden ihm dann
zwar lediglich fünf Brandstiftungen und eine versuchte Brandstiftung zur
Last gelegt. Die übrigen Fälle würden zwar den zur Aburteilung stehenden
Fällen, wie ein Ei dem anderen gleichen, so der damalige Oberstaatsanwalt,
trotzdem fehle ein Geständnis und die Verdachtsmomente reichten in diesen
Fällen nicht zur Anklageerhebung aus.
Der Angeklagte wurde daraufhin vom
Jugendschöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei und
höchstens vier Jahren mit der anschließenden Einweisung in eine Heil- und
Pflegeanstalt verurteilt. Strafmildernd wirkte sich sein Geständnis und die
Tatsache, dass er vorher immer sehr viel Alkohol getrunken hatte, aus. In
einer späteren weiteren Verhandlung vor dem Schöffengericht Coburg wurde das
Urteil grundsätzlich bestätigt, die Einweisung in eine Heil- und
Pflegeanstalt jedoch gestrichen.
Stefan Wicklein
